Wissenswertes

Die wichtigsten Vorteile der Zusammenarbeit mit Inkasso-Unternehmen

I. Vermeidung der Gerichts-, Rechtsanwalts- und Gerichtsvollzieherkosten. Motto: kein gutes Geld "schlechtem" hinterherwerfen.

II. Die vorgerichtliche Erfolgsquote der Inkasso-Branche liegt bei über 50 Prozent. Das ist nicht zuletzt auf psychologische Kenntnisse zurückzuführen, wie man Schuldner auf angemessene Art und Weise zum Zahlen bewegt ("nicht zahlen müssen, sondern zahlen wollen").

III. Kosten und Auslagen trägt der Gläubiger gegenüber dem Inkasso-Unternehmen. Der Schuldner hat sie dem Gläubiger zu ersetzen.

IV. Bonitätsprüfung durch Inkasso-Firmen: Bei aussichtslosen Fällen werden keine zusätzlichen Kosten verursacht.

V. Das Inkasso-Unternehmen arbeitet als Vermittler zwischen Gläubiger und säumigem Zahler - die Basis für eine weiterhin positive Geschäftsbeziehung.

VI. Das betriebseigene Personal des Gläubigers wird nicht mit der Ermittlung von Anschriften und weiteren Recherchen belastet.

VII. Inkasso-Unternehmen prüfen Vollstreckungsmöglichkeiten gegen zahlungsunwillige Schuldner und beauftragen gegebenenfalls den örtlichen Gerichtsvollzieher mit den weiteren Maßnahmen.

VIII. Beharrliche Mahnbearbeitung im nachgerichtlichen Inkasso. Übernahme der konsequenten Adresspflege, Überwachung der Vermögensverhältnisse der Schuldner, Ermittlung von Anschriften, Überwachung und Führen der Debitoren-Konten.

IX. Ständige Fristen- und Verjährungskontrolle.

X. Erfolgsstatistiken über alle laufenden und abgeschlossenen Fälle, auf Wunsch aufgeteilt nach Schuldnergruppen sowie Forderungshöhungen.

Die Aufgabe der Inkasso-Unternehmen

Inkasso ist psychologisches Einfühlungsvermögen, Taktik und Beharrlichkeit.

Die Inkasso-Unternehmen widmen sich den klassischen Aufgaben des Forderungsmanagements: dem Inkasso kaufmännisch angemahnter, noch nicht gerichtlich geltend gemachter Forderungen sowie der Einziehung bereits titulierter Forderungen. Hierzu zählen auch wichtige Kontroll-funktionen und Überwachungsverfahren. Zunehmend an Bedeutung gewinnt die außergerichtliche Beratung des Gläubigers, die einen weiterhin positiven Geschäftskontakt mit dem jeweiligen Schuldner sicherstellen soll.

Inkasso nützt Gläubigern und Volkswirtschaft

Der BDIU und seine Mitglieder sind zu einem unverzichtbaren Partner der Wirtschaft im Bereich des Forderungsmanagements geworden. Die Kunden der Inkasso-Branche kommen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen. Im Vergleich zu betriebseigenen Mahnabteilungen können Inkasso-Unternehmen auf deutlich höhere Erfolgsquoten bei vergleichsweise niedrigen Kosten verweisen. Neben dem Kostenvorteil entlasten Inkasso-Firmen ihre Auftraggeber wirkungsvoll in einem Bereich, der deren unternehmerische Tätigkeiten ansonsten nur behindern und einschränken würde.

Die Inkasso-Firmen realisieren die Forderungen ihrer Auftraggeber und führen sie so dem Wirtschaftskreislauf wieder zu. Pro Jahr sind das zur Zeit mehr als 4 Milliarden Euro. Titulierte Forderungen haben 30 Jahre Gültigkeit und die BDIU-Mitglieder leisten kontinuierlich einen wichtigen Beitrag zur Volkswirtschaft.

Auch für den Verbraucher leisten die Inkasso-Unternehmen gute Dienste: So muss im Grunde der Verbraucher die höheren Preise zahlen, die jeder Lieferant zur Deckung seines Forderungsausfalls kalkulieren muss. Die Inkasso-Firmen helfen, diesen Ausfallbetrag gering zu halten.

Wie können sich Unternehmen vor Forderungsverlusten schützen?

Wichtig für jedes Unternehmen ist zunächst die sorgfältige Auswahl von Kunden, denen ein Zahlungsziel (=Kredit) eingeräumt wird.

Bei der Gestaltung von Verträgen gilt es in erster Linie, die Forderung rechtlich einwandfrei abzusichern. Spezielle Sicherungsmaßnahmen in diesem Zusammenhang sind zum Beispiel Eingentumsvorbehalt, Schuldmitübernahme, Bürgschaften.
Vor Forderungsverlusten schützt dann aber vor allem ein straffes und konsequent arbeitendes Mahnwesen.

Das reagiert nicht erst bei ausbleibenden Zahlungen, sondern fungiert auch als eine Art "Frühwarnsystem".

Denn es gibt durchaus Signale, die auf beginnende Liquiditätsengpässe beim Kunden hinweisen: So etwa die Änderung der Zahlungsart von der Überweisung zum Scheck oder gar Wechsel, um die Verrechnung durch entsprechende Laufzeiten hinauszuzögern. Auch eine neue Bankverbindung läßt die Vermutung zu, daß es mit dem bisherigen Kreditinstitut Probleme gibt.

Auslagerung des Inkassowesens

"Die Auslagerung des Inkassowesens auf ein anderes Unternehmen ist zulässig."

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen 13-272A -2/98 im Rundschreiben 11/2001 zur Auslagerung von Bereichen auf ein anderes Unternehmen gemäß § 25 a Abs. 2 KWG (Stand Dezember 2001)



Quelle: BDIU